Behandlungspflege

Ihre Unterstützung für den speziellen Bedarf

Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege werden von den Krankenkassen im Sozialgesetzbuch, SGB V festgelegt.

Werden Ihnen entsprechende Leistungen von Ihrem Arzt verordnet, trägt die Krankenkasse die Kosten für diese.

Der Anspruch auf Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege besteht nur, wenn eine im Haushalt lebende Person diese nicht ausreichend gewährleisten kann.

Sie sind nicht sicher, ob die Kasse die Kosten für Ihre Behandlungspflege übernimmt? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie.

 

Anbei finden Sie einen Auszug aus unserem Leistungskatalog:

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung einschließlich Teststreifen
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Wundverbände anlegen und wechseln
  • Injektionen
  • Infusionen (subkutan und intravenös)
  • Einreibungen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Trachealkanülen-Versorgung und -wechsel
  • Stomabehandlung
  • PEG-Versorgung
  • Pflege zentral-venöser Zugänge (ZVK und Port-a-cath)
  • Überwachung bei Beatmung
  • Absaugen der oberen Luftwege

 

Spezielle Leistungen erfordern spezielles Können. Für Leistungen der Behandlungspflege setzen wir daher nur hoch qualifiziertes Personal ein. Für Sie lernen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig dazu. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen bieten wir Ihnen daher für Ihre Versorgung Personal, das immer auf dem neuesten Stand des Wissens ist.

 

Die Leistungen der speziellen medizinischen Behandlungspflege ändern sich durch den Fortschritt der Medizin und Anpassungen der Kassen ständig.

Fordern Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei uns an. Wir helfen Ihnen weiter.

 

 

 

© Text/APD Pflegedienst Bader und Hoiss

 

Pflege braucht Vertrauen